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Reklamationen von Matratzen müssen durch ein Foto ohne Bezug und auf einer festen, ebenen Unterlage "auf dem Boden" belegt werden, die Matratze muss vollständig sichtbar sein.
Bei Matratzen mit Polyurethan-Schaum sind die folgenden Eigenschaften, Änderungen und Abweichungen zulässig:
a) Höhenverlust nach dynamischer Beanspruchung gemäß ČSN EN ISO 3385 - max. 15% der Höhe der Matratze. (plus 1 cm im Profil im mittleren Bereich)
b) Toleranz der Matratzenmaße gemäß ČSN EN 1334 in Länge und Breite - 20 mm, Toleranz der Höhe der Matratze ist +/- 10 mm oder 10% (die niedrigere dieser Werte)
c) Bei Matratzen mit einer Länge von mehr als 200 cm erfolgt das Anfügen von Material auf die gewünschte Größe.
Beispiel für Dokumentation:

Bitte senden Sie die Unterlagen zu Reklamationen an die E-Mail: reklamace@purtex.cz
Falls die Unterlagen nicht gemäß den obigen Anweisungen gesendet werden, wird die Reklamation automatisch aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt.
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Reklamationsbedingungen wurden gemäß dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Schutz der Verbraucher, in der geltenden Fassung ausgearbeitet und gelten für Kaufverträge über Waren, die mit dem Verkäufer abgeschlossen wurden. Verkäufer ist die Gesellschaft PURTEX s. r. o., im Handelsregister des Stadtgerichts Prag, Abteilung C, Eintrag 132783, (im Folgenden "Verkäufer"). Als Ware versteht man alle Waren, deren Hersteller oder Verkäufer der Verkäufer ist. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Kaufvertrages mit diesen Reklamationsbedingungen vertraut zu machen, wobei der Abschluss des Kaufvertrages und die Annahme der Ware die Zustimmung zu diesen Reklamationsbedingungen bedeutet. Der Käufer ist verpflichtet, während der gesamten Nutzung der gekauften Ware ausreichend Aufmerksamkeit auf die grundlegenden Nutzungsregeln dieser Ware zu legen. Gleichzeitig ist ihre regelmäßige Wartung wichtig. Unsachgemäße, ungeeignete oder unzureichende Wartung der Ware verkürzt wesentlich ihre volle Funktionalität und Lebensdauer, wobei der Käufer im Bedienungshandbuch, das Teil der Lieferung der Ware ist, über die empfohlene Wartung und Pflege der Ware informiert wird. Vor der ersten Benutzung der Ware empfiehlt der Verkäufer, diese Reklamationsbedingungen einschließlich der entsprechenden Bedienungsanleitung sorgfältig zu studieren. Bei der Nutzung der Ware entgegen der Bedienungsanleitung haftet der Käufer für die Mängel, die durch diese unsachgemäße Handhabung entstanden sind, bzw. für die Handhabung und Nutzung der Ware entgegen der Bedienungsanleitung. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch diese unsachgemäße Handhabung, resp. Handhabung und Nutzung der Ware entgegen der Bedienungsanleitung entstanden sind, sowie für die in Absatz II. 1. dieser Reklamationsbedingungen genannten Mängel.
II. Grundlegende Bedingungen für die Geltendmachung von Mängeln der Ware
Tritt bei der gekauften Ware innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auf, hat der Kunde das Recht, diesen Mangel zu reklamieren. Ein Mangel bedeutet eine Veränderung (Eigenschaften) der Ware, deren Ursache Produktionsfehler oder Mängel des bei der Herstellung verwendeten Materials sind.
II. 1. Als Mangel gelten insbesondere nicht:
- Mängel, die durch die Benutzung der Ware unter Bedingungen entstanden sind, die hinsichtlich ihrer Parameter dem vom Hersteller festgelegten Umfeld oder anderen Parametern nicht entsprechen - Mängel, die durch mechanische Beschädigung, unsachgemäße Installation oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind - Mängel der Ware, die durch Naturereignisse verursacht wurden - Mängel der Ware, die durch Beschädigung aufgrund übermäßiger Belastung oder Nutzung entgegen den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen entstanden sind - Abnutzung durch normalen Gebrauch - Ausbleichen des Designs des Bezugsmaterials - Schäden, die durch eine nachträgliche Bearbeitung durch den Verbraucher verursacht wurden - die Farbe des Schaums
II. 2. Zulässige Änderungen und Abweichungen der Matratzen:
Bei Matratzen mit Polyurethan-Schaum sind die folgenden Eigenschaften, Änderungen und Abweichungen zulässig: a) Höhenverlust nach dynamischer Beanspruchung gemäß ČSN EN ISO 3385 - max. 15%. b) Änderung der Härte nach dynamischer Beanspruchung gemäß ČSN EN ISO 3385 - max. 40%. c) Toleranz der Matratzenmaße gemäß ČSN EN 1334 in Länge und Breite - 20 mm, Toleranz der Höhe der Matratze ist +/- 10 mm oder 10 % (die niedrigere dieser Werte) d) zulässige Härte-Toleranz des Polyurethan-Kerns der Matratze (Widerstand gegen Verformung in kPa) gemäß ČSN EN ISO 3386-1 ist +/- 15% e) Bei Matratzen mit einer Länge von mehr als 200 cm erfolgt das Anfügen von Material auf die gewünschte Größe. Dieser Produktionsschritt (konstruktionelle Verbindung) hat keinen Einfluss auf die Funktionalität und Gebrauchseigenschaften der Matratze.
II. 3. Weitere Bestimmungen:
Die PURTEX Matratzen haben einen festen oder abnehmbaren Bezug - bei der Handhabung des abnehmbaren Bezugs muss darauf geachtet werden, dass weder der Bezug noch der Kern der Matratze durch unsachgemäße Abnahme und Anbringung des Bezugs beschädigt wird. Die Matratze muss gemäß den in den Saum jeder Matratze eingenähten Symbolen gepflegt werden. Es ist nicht ratsam, dass die Matratze dem Licht ausgesetzt wird, was das Ausbleichen des Bezuges beschleunigt. Die Matratze darf nur mit dafür vorgesehenen Produkten gereinigt werden, und es ist auf die Anweisungen des Herstellers des Reinigungsmittels zu achten. Wir empfehlen, die Matratze einmal im Monat von Staub abzusaugen und sie entlang ihrer Längsachse zu drehen. Es ist auf die richtige Wahl der Unterlage oder des Lattenrosts der Matratze entsprechend ihrem Typ zu achten. Bei komprimierten Matratzen muss die Matratze nach dem Herausnehmen aus der Verpackung 48 Stunden lang ohne Belastung im Ruhestadium bleiben.
III. Ordentliche Reklamation
Die Grundvoraussetzung für eine ordentliche Reklamation ist die Vorlage des Kaufbelegs (Rechnung oder Kassenzettel), der reklamierten Ware, des Lieferscheins und gegebenenfalls des Garantiescheins. Die reklamierte Ware muss vollständig und im vollständigen Zustand sein, muss hygienisch akzeptabel (d. h. in keiner Weise verschmutzt, trocken, hygienisch unbedenklich usw.) sein, möglichst in der Original- oder in einem entsprechenden Ersatzverpackung, die für den Transport der Ware geeignet ist. Die Ware darf nicht gefaltet oder gerollt sein, außer bei komprimierten Matratzen. Nach Absprache mit dem Verkäufer kann auch nur der mangelhafte Teil zur Reklamation geliefert werden. Ein Mangel, der innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Annahme der Ware auftritt, wird als ein Mangel betrachtet, den die Ware von Anfang an hatte. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Annahme ordnungsgemäß zu überprüfen. Wenn er dies nicht tut, haftet der Verkäufer nicht für offensichtliche Mängel der Ware, es sei denn, er hat den Käufer ausdrücklich versichert, dass die Ware ohne irgendwelche Mängel ist, oder hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel, die bei der Transportierung der Ware durch das Transportmittel des Käufers entstanden sind. Bei der Annahme der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Richtigkeit der Anzahl der Waren und die Unversehrtheit ihrer Verpackung zu überprüfen. Wenn die Ware bei der Annahme eine beschädigte Verpackung hat, ist der Käufer verpflichtet, sich von der Vollständigkeit und Unversehrtheit der Ware zu überzeugen. Dies muss in den Lieferschein eingetragen werden, andernfalls erlischt das Recht auf Reklamation aufgrund mechanischer Beschädigung der Ware. Nach § 2112 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Käufer verpflichtet, Mängel dem Verkäufer ohne unnötige Verzögerung anzuzeigen, nachdem er sie bei rechtzeitiger Prüfung und ausreichender Sorgfalt feststellen konnte, bei versteckten Mängeln spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe der Ware. Der Verkäufer haftet nicht für eventuelle Mängel der Ware, auf die der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hingewiesen wurde und gleichzeitig die Annahme der Ware nicht abgelehnt hat. Ist der Käufer Unternehmer und ist bei Vertragsabschluss aus den Umständen ersichtlich, dass der Kauf auch seine Geschäftstätigkeit betrifft, ist er verpflichtet, Mängel dem Verkäufer ohne unnötige Verzögerung anzuzeigen, nachdem er sie bei rechtzeitiger Prüfung und ausreichender Sorgfalt feststellen konnte, bei versteckten Mängeln spätestens innerhalb von 1 Jahr nach der Übergabe der Ware. Auf solche Kaufverträge finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Verkauf von Waren im Handel, insbesondere §§ 2158 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, keine Anwendung. Ein besonderes Kapitel ist der Fernabsatz - Online-Verkauf oder Verkauf auf Messen, der nach den Bestimmungen §§ 1829-1838 des Bürgerlichen Gesetzbuches über Verbraucherverträge geregelt ist.
IV. Dauer des Rechts auf Mängelansprüche und Geltendmachung der Reklamation
Das Recht auf Mangel (Reklamation) muss vom Käufer innerhalb von 24 Monaten (sofern nicht anders angegeben) nach der Annahme der Ware beim Kauf geltend gemacht werden, und wenn die Ware nicht persönlich in der Verkaufsstelle des Verkäufers abgeholt wird, wird die Annahme der Ware als der Moment angesehen, in dem der Käufer die Ware vom Transporteur übernommen hat. Die Dauer des Rechts auf Mängelansprüche (auch Garantiezeit genannt) verlängert sich um die Zeit, während der die Ware in der Garantie Reparatur war, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer nach Abschluss des Reklamationsverfahrens verpflichtet ist, die Ware anzunehmen. Die Garantiezeit darf nicht mit der Lebensdauer der Ware verwechselt werden, d. h. der Zeit, während der die Ware unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, des bestimmten Zwecks und der Unterschiede in der Intensität ihrer Nutzung bei ordnungsgemäßer Verwendung und sorgfältiger Pflege halten kann. Die Garantiezeit ist eine allgemeine administrative Frist, die keine direkte Verbindung mit der üblichen Lebensdauer eines bestimmten Produkts hat. Das Recht auf Mängelansprüche bezieht sich nicht (kann nicht geltend gemacht werden) auf Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, wobei der niedrigere Preis gerade aufgrund von Mängeln vereinbart wurde. Eine Reklamation muss unbedingt ohne unnötige Verzögerung nach Feststellung des Mangels geltend gemacht werden. Eine eventuelle Verzögerung bei der fortgesetzten Nutzung der Ware kann zu einer Verschärfung des Mangels und damit zur Wertminderung der Ware führen, oder die objektive Beurteilung der tatsächlichen Ursachen des aktuellen Zustands der Ware können und kann Grund für die Ablehnung der Reklamation sein. Der Ort für die Geltendmachung der Reklamation ist jede Verkaufsstelle des Verkäufers oder dessen Sitz. Wenn der Käufer die von der Gesellschaft PURTEX s. r. o. hergestellte oder verkaufte Ware von einem anderen Verkäufer (im Folgenden Dritte) kauft, ist der Käufer berechtigt zu wählen, ob er die Reklamation bei der dritten Person oder direkt bei der Firma PURTEX s. r. o. geltend macht. Bei einer begründeten Reklamation und der Lösung durch den Austausch der Ware (oder Lieferung einer neuen Ware) hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der angemessen entstandenen Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware (bis zur Höhe der üblichen Transportkosten). Bei einer unbegründeten Reklamation hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Reklamation, und gleichzeitig hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm entstanden sind (es sei denn, es handelte sich von Seiten des Käufers z. B. um eine wiederholte unbegründete Reklamation, bei der bereits abgeleitet werden kann, dass es sich um einen Missbrauch von Rechten gehandelt hat). Bei einer unbegründeten Reklamation wird die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers an dessen angegebene Adresse zurückgesandt, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Macht der Käufer sein Recht aus dem Mangel der verkauften Ware ordnungsgemäß geltend, wird die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Geltendmachung der Reklamation, abgewickelt, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Über die Weise der Bearbeitung der Reklamation entscheidet der zuständige Mitarbeiter des Herstellers/Verkäufers. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer die gleichen Rechte zu, als ob es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln würde. Der Verkäufer erkennt nach Prüfung der vorgelegten Dokumente und der oberflächlichen Prüfung der reklamierten Ware die Reklamation als berechtigt an und nimmt die reklamierten Waren im Reklamationsverfahren an und hält darüber einen schriftlichen Bericht oder lehnt die Reklamation als unbegründet ab und gibt die reklamierten Waren dem Käufer zurück, oder die reklamierten Waren werden zur fachlichen Beurteilung angenommen, aufgrund deren Ergebnisse die Reklamation als berechtigt anerkannt und ordnungsgemäß abgewickelt wird, oder abgelehnt und die Ware wird dem Käufer zurückgegeben. Über den Zeitpunkt, zu dem das Recht auf Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend gemacht wurde, was Gegenstand der Reklamation ist, welche Rücksicht auf die Lösung der Reklamation der Käufer fordert, sowie über die Durchführung der Reparatur und die Dauer derselben, gegebenenfalls über die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich der Begründung im Falle der Ablehnung der Reklamation, stellt der Verkäufer dem Käufer ein schriftliches Bestätigung - Reklamationsprotokoll aus. Der Verkäufer hat das Recht für bestimmte Warenkategorien eine längere Garantiezeit als 24 Monate festzulegen, die auf der Rechnung vermerkt wird.
V. Abwicklung von Reklamationen
V. 1. Behebbare Mängel:
Weist die Ware einen behebbbaren Mangel auf, d.h. einen Mangel, der durch Reparatur behoben werden kann, hat der Käufer das Recht, dass die Ware durch Reparatur in einen mangelfreien Zustand versetzt wird, oder, wenn dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist, durch Austausch der Ware mit gleichen oder besseren Eigenschaften. Ist ein solches Verfahren nicht möglich, kann der Käufer eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer über den Mangel vor Annahme der Ware informiert war oder den Mangel selbst verursacht hat. Im Falle eines behebbaren Mangels hat der Kunde das Recht auf Austausch der Ware oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn er die Ware aufgrund des erneuten Auftretens des behebbaren Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl behebbare Mängel nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Vom erneuten Auftreten eines Mangels nach der Reparatur ist die Rede, wenn derselbe Mangel, der in der Garantiezeit bereits mindestens zweimal behoben wurde, zum dritten Mal auftritt. Eine größere Anzahl an Mängeln leidet die Ware, wenn sie zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation gleichzeitig mindestens drei behebbare Mängel aufweist.
V. 2. Unbehebbare Mängel:
Weist die Ware einen unbehebbbaren Mangel auf, d.h. einen Mangel, der nicht behoben werden kann oder dessen Beseitigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht sinnvoll ist und die Ware nicht ordnungsgemäß wie mangelfrei genutzt werden kann, hat der Käufer das Recht, den Austausch der Ware gegen eine neue zu verlangen (auf Wunsch des Käufers und nach Vereinbarung mit dem Verkäufer kann auch gegen jede andere Ware ausgetauscht werden) oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls die Art des unbehebbaren Mangels die ordnungsgemäße Nutzung der Ware nicht beeinträchtigt (z.B. ästhetische Mängel) und der Käufer keinen Austausch der Ware verlangt, hat er das Recht auf eine angemessene Preisminderung oder kann vom Vertrag zurücktreten. Bei der Gewährung einer Minderung wird auf die Art des Mangels, den Grad und die Art der Abnutzung der Ware, die Dauer ihrer Nutzung und die Möglichkeiten einer weiteren Verwendung Rücksicht genommen. Wenn der Käufer die erledigte Reklamation innerhalb von 30 Tagen nach deren Erledigung nicht abholt, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer die Lagerkosten in Rechnung zu stellen, die der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach deren Abrechnung zu zahlen hat.
VI. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass ein Verbraucherstreit zwischen der Firma Purtex s.r.o. und dem Verbraucher aus dem Kaufvertrag oder aus einem Dienstleistungsvertrag entsteht, der nicht einvernehmlich gelöst werden kann, kann der Verbraucher einen Antrag auf außergerichtliche Lösung eines solchen Streits bei der zuständigen Stelle für die außergerichtliche Lösung von Verbraucherstreitigkeiten einreichen, der
Tschechische Handelsinspektion
Zentralinspektorat – ADR-Abteilung
Štěpánská 15
120 00 Prag 2
Email: adr@coi.cz
Web: adr.coi.cz .
Diese Reklamationsbedingungen treten am 1. 1. 2015 in Kraft. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Reklamationsbedingungen einseitig zu ändern. PURTEX s. r. o. 1. 1. 2015